Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Für alle Verträge, auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Spätestens mit Ausführung des Auftrages werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner werden nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Hilfsweise wird der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unserer Kunden ausdrücklich widersprochen. Unsere Bedingungen gelten gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. 

2. VERTRETER

Durch unsere Vertreter oder Angestellten vermittelte Geschäfte sind erst nach unserer schriflichen Bestätigung bindend. Die Übersendung unserer Rechnung gilt als Bestätigung. 

3. ANGEBOT

Unser Angebot ist frei bleibend, sofern sich aus einer schriftlichen Bestätigung nichts anderes ergibt. 

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Berechnung ist das Abgangsgewicht maßgebend. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles ohne Mahnung an. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Aufrechnungsrechte oder andere Gegenrechte (Einreden, Einwendungen) stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Forderungen gegen uns dürfen nicht abgetreten werden. 

5. LIEFERUNGEN UND LIEFERZEIT

Lieferfristen und Termin gelten nur als annähernd, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert haben. Geraten wir bei verbindlich zugesicherten Lieferfristen oder Terminen in Verzug, hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Teillieferungen sind zulässig. 

6. GEFAHRÜBERGANG, VERSAND UND VERPACKUNG

Der Versand erfolgt ab unserer Auslieferungsstätte auf Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Die Lieferung erfolgt bis zur Empfangsstation des Käufers bei einer Mindestabnahme von 100 kg je Lieferung. 

7. BEHANDLUNGSVORSCHRIFTEN

Die lebensmittelrechtliche Verantwortung über die ordnungsgemäße Lagerung und den sachgerechten Verkauf der Ware geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über. Auf die Lagerhinweise des Verkäufers wird hingewiesen. Abweichende oder ergänzende Hinweise, die der Verkäufer bei der Lieferung hinzufügt, sind zu beachten. Die laut Lebensmittelrecht vorgegebenen Lagerbedingungen sind unbedingt einzuhalten. Die Produkte sind unmittelbar nach der Anlieferung dem Transportbehältnis oder der Transportverpackung zu entnehmen und den vorgegebenen Lagertemperaturen zuzuführen. Es ist unbedingt darauf zu achten, die Kühlkette nicht zu unterbrechen. Die vom Lieferanten vorgegebenen Haltbarkeitsfristen sind unbedingt einzuhalten. Bei Unklarheiten bzw. Abweichungen ist unverzüglich Rücksprache mit dem Lieferanten zu halten. Verpackte Produkte sind auf ordnungsgemäße Verpackungen zu überprüfen. 
Für Lagerung und Aufbewahrung gelten die gesetzlichen Hygienevorschriften, die zu beachten sind. 

8. GEWÄHRLEISTUNG

Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und zu prüfen, ob diese einwandfrei und vollständig ist und etwaige Mängel bzw. nicht offensichtliche Mängel nach deren Erkennen sofort - jedoch spätestens innerhalb von 2 Stunden - schriftlich unter genauer Angabe des Mangels zu rügen. Ein Verkauf oder Weiterverarbeitung der Ware gilt stets als vorbehaltlose Annahme. Bei Beanstandungen haben wir das Recht, die Ware durch einen Sachverständigen unserer Wahl prüfen zu lassen. Besteht die Beanstandung zu Recht, gehen die dadurch entstandenen Kosten zu unseren Lasten, andernfalls zu Lasten des Käufers. Gewichtsreklamationen werden nur anerkannt, wenn sie amtlich bestätigt werden. Bei amtlichen Probeentnahmen ist eine Gegenprobe zu fordern. Diese ist amtlich versiegelt an uns zu senden. Unverpackte Rohwurst, Frischwurst, Schinkenartikel und Speck werden ohne Gewichtsvorgabe ausgewogen und berechnet. Bei begründeten Mängelrügen können wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder den Kaufpreis herabsetzen. Wandlungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen, mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Wir haften nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Käufers. Ergänzend gelten die Regelungen der §§ 377 ff. HGB, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine andere Regelung getroffen worden ist. 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur völligen Begleichung sämtlicher Forderungen und Nebenforderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Das gilt auch für Saldoforderungen aus laufender Rechnung und für bis zur Einlösung dafür hingegebener Wechsel und Schecks. Soweit sich die Ware im Besitz eines Dritten befindet, tritt der Käufer die sich gegen diesen richtenden Ansprüche schon hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir sind sofort berechtigt, den Warenbestand aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand, so tritt er schon hiermit die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Kaufsache mit anderen Sachen des Käufers untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnises des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sachen des Käufers als Hauptsache anzusehen sind, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns. Übersteigt der Wert der angegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung und Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Falls wir die Vorbehaltsware - unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Käufers - wieder in Besitz nehmen, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie durch freihändigen Verkauf für Rechnung der Käuferfirma zu verwerten oder zu dem Wert, den die zurückgegebenen Waren für uns haben, zu übernehmen. Im Falle der Verwertung haften wir nur für Vorsitz und nachweisliche grobe Fahrlässigkeit. Liefert der Käufer die Ware auf Kredit weiter, so ist er verpflichtet, sich das Eigentum mit einer Klausel ebenfalls vorzubehalten, die der Klausel "Eigentumsvorbehalt" dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht. 

10. KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN

Die in der Preisliste vorgenommene Deklaration ist für den Weiterverkauf verbindlich. 

11. DATENSCHUTZ

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, zu speichern und zu verarbeiten. 

12. HAFTUNG

Wir haben unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur zu haften, wenn wir bzw. unser gesetzlicher Vertreter oder unser Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 

13. ZAHLUNG

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Abrechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Käufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechtes. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Vertragsparteien unser Geschäftssitz, Meiningen. Dies gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

15. HINWEISE GEMÄß § 36 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ (VSBG)

Wir sind verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichterstelle teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichterstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. * Straßburger Str. 8 * 77694 Kehl

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.